Umstandsklausel
Die Umstandsklausel ermöglicht die Anpassung oder Beendigung von Verträgen bei unvorhersehbaren, grundlegenden Änderungen der Verhältnisse (Höhere Gewalt). In der Praxis dient sie der Risikobewältigung bei extremen Ereignissen, die außerhalb der Einflusssphäre der Vertragsparteien liegen.