Schadenwert
Der Schadenwert beziffert die durch ein schädigendes Ereignis eingetretene negative Differenz im Vermögen des Geschädigten. Er bildet die kalkulatorische Basis für die Schadensregulierung durch Versicherer sowie für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen. Die Ermittlung erfolgt primär nach dem Objektivwert (Verkehrswertminderung) oder den erforderlichen Reparaturkosten, wobei im Versicherungsrecht je nach Polizze zwischen Neuwert (Wiederbeschaffungskosten) und Zeitwert (Wert unter Berücksichtigung von Alter und Abnutzung) unterschieden wird.