Schadenfall
Der Schadenfall bezeichnet den tatsächlichen Eintritt eines Ereignisses, das eine unfreiwillige Vermögenseinbuße oder Sachbeschädigung zur Folge hat. Im Versicherungsrecht definiert er das Eintreten des versicherten Risikos (z. B. Brand, Leitungswasserschaden, Einbruchdiebstahl), welches die Leistungspflicht des Versicherers auslöst. Voraussetzung für die Schadensregulierung ist die fristgerechte Anzeige des Vorfalls sowie die Prüfung, ob der Schaden kausal auf das versicherte Ereignis zurückzuführen ist und keine vertraglichen Ausschlüsse (z. B. grobe Fahrlässigkeit) vorliegen