Rücklagen
Die Rücklage (Instandhaltungsrücklage) stellt eine zweckgebundene Ansammlung von Geldmitteln der Wohnungseigentümergemeinschaft dar, welche zur Vorsorge für künftige Aufwendungen der Erhaltung und Verbesserung der allgemeinen Teile der Liegenschaft dient. Ihre Einhebung erfolgt monatlich als Bestandteil der laufenden Vorschreibung, wobei die Höhe der Beiträge gemäß WEG festzusetzen ist.