Recht

Rückgabeklausel

Die Rückgabeklausel ist eine vertragliche Bestimmung, die die Modalitäten der Rückstellung eines Vertragsgegenstandes nach Zeitablauf oder bei Eintritt definierter Bedingungen regelt. In Miet- oder Leihverträgen normiert sie insbesondere den Zustand (z. B. "besenrein", "ordnungsgemäß abgewohnt"), in dem das Objekt zurückzugeben ist, sowie die Haftung für etwaige Schäden. In Kaufverträgen wird ein vergleichbarer Effekt regelmäßig durch Rücktrittsrechte, auflösende Bedingungen oder Rückübertragungsvereinbarungen (z. B. bei Bebauungsverpflichtungen) erzielt.

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