Nutzungsdauer
Bei der Festlegung der Nutzungsdauer muss grundsätzlich zwischen Privat- und Betriebsvermögen unterschieden werden. Bei Immobilien normiert dies der Gesetzgeber durch Höchstsätze über die anzuwenden Nutzungsdauern. Im Privatvermögen: 1,5% (67 Jahre), 2,0% (50 Jahre) für Gebäude vor 1915, 6,66% (15 Jahre) bei Denkmalschutz.