Recht

Mindestanteile

Der Mindestanteil bezeichnet den zur Begründung von Wohnungseigentum erforderlichen Miteigentumsanteil an einer Liegenschaft. Er ist untrennbar mit dem jeweiligen Wohnungseigentumsobjekt verbunden und ergibt sich rechnerisch aus dem Verhältnis des festgestellten Nutzwerts dieses Objekts zum Gesamtnutzwert aller Wohnungseigentumsobjekte der Liegenschaft.

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