Mieten-Wertsicherungsgesetz (MieWeG)
Das Mieten-Wertsicherungsgesetz (MieWeG) bringt weitreichende Änderungen bei der Mietzinsvalorisierung, besonders bei der Berechnung und bei Fristen. Die Neuerungen treten am 1.1.2026 in Kraft und gelten größtenteils auch für bestehende Mietverträge.