Recht

Mieten-Wertsicherungsgesetz (MieWeG)

Das Mieten-Wertsicherungsgesetz (MieWeG) bringt weitreichende Änderungen bei der Mietzinsvalorisierung, besonders bei der Berechnung und bei Fristen. Die Neuerungen treten am 1.1.2026 in Kraft und gelten größtenteils auch für bestehende Mietverträge.

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