Mietvertrag
Ein Hauptmietvertrag wird unmittelbar zwischen dem Eigentümer bzw. Fruchtnießer und dem Mieter abgeschlossen. Verträge auf unbestimmte Dauer gewähren Mieter:innen umfassenden Kündigungsschutz, der eine ordentliche Kündigung durch den Vermieter meist nur aus spezifischen Gründen zulässt. Befristete Verträge enden hingegen durch reinen Zeitablauf, sofern sie schriftlich fixiert wurden und die gesetzliche Mindestdauer (bei Wohnungen drei Jahre) erfüllen.