Mietrechtsgesetz - MRG
Das Mietrechtsgesetz stellt das zentrale Regelwerk für Wohn- und Geschäftsraummieten dar und dient primär dem Schutz des Mieters durch zwingende gesetzliche Bestimmungen. Das 1981 eingeführte und mehrfach novellierte Gesetz normiert umfassend die Errichtung von Mietverträgen, die zulässigen Mietzinshöhen, die Abrechnung von Betriebskosten sowie die wechselseitigen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien. Je nach Errichtungsdatum und Förderung des Gebäudes wird zwischen dem Vollanwendungsbereich (starker Preisschutz), dem Teilanwendungsbereich (primär Kündigungsschutz) und dem Vollausnahmebereich unterschieden.