Kaution
Bei der Kaution handelt es sich um eine Sicherstellung (Barbetrag/Sparbuch) beim Abschluss eines Mietvertrags von Mieter:innen an die Vermieterseite geleistete Geldsumme, die der Besicherung künftiger Ansprüche aus dem Mietverhältnis dient. Sie umfasst insbesondere Forderungen aus ausständigen Mietzinsen sowie Kosten für die Behebung von Schäden, die über die gewöhnliche Abnutzung hinausgehen. Gemäß Mietrechtsgesetz (MRG) ist die Kaution vom Vermieter fruchtbringend auf einem Sparbuch oder einer vergleichbaren Anlageform zu veranlegen und nach Beendigung des Mietverhältnisses samt Zinsen, jedoch abzüglich berechtigter Gegenforderungen, unverzüglich zurückzuerstatten.