Recht

Kollaudierung

Die Kollaudierung bezeichnet den, heute oft historisch oder im Wasserrecht gebräuchlichen, Akt der behördlichen Endabnahme eines Bauwerks. Sie entspricht im Kern dem Verfahren zur Benützungsbewilligung, bei dem durch eine kommissionelle Überprüfung vor Ort die plangemäße Ausführung samt aller Auflagen festgestellt wird. Im allgemeinen Hochbau wurde der Begriff weitgehend durch die Benützungsbewilligung verdrängt.

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