Finanzen
Kaltmiete
Unter der Kaltmiete versteht man gemeinhin die reine Mietzahlung ohne Nebenkosten, dies wir meist auch als Hauptmietzins bezeichnet. Betriebskosten und Heizkosten werden separat ausgewiesen (§§ 15, 16 MRG).
Verwandte Begriffe
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Unter der Kaltmiete versteht man gemeinhin die reine Mietzahlung ohne Nebenkosten, dies wir meist auch als Hauptmietzins bezeichnet. Betriebskosten und Heizkosten werden separat ausgewiesen (§§ 15, 16 MRG).
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