HilfeKaltmieteFinanzenKaltmieteUnter der Kaltmiete versteht man gemeinhin die reine Mietzahlung ohne Nebenkosten, dies wir meist auch als Hauptmietzins bezeichnet. Betriebskosten und Heizkosten werden separat ausgewiesen (§§ 15, 16 MRG).Zum vorherigen BegriffVorherigerZum nächsten BegriffNächster