Interessengemeinschaft von Mietern
Interessengemeinschaft von Mietern bedeutet, dass sich Bewohner zur Vertretung gemeinschaftlicher Interessen als Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder lose Gemeinschaft zusammenschließen.
Interessengemeinschaft von Mietern bedeutet, dass sich Bewohner zur Vertretung gemeinschaftlicher Interessen als Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder lose Gemeinschaft zusammenschließen.