Immobilienertragssteuer
Die Immobilienertragssteuer ist eine Steuer auf Gewinne aus privaten Grundstücksveräußerungen (Regelsatz 30 %). Befreiungen bestehen u. a. für den Hauptwohnsitz.
Die Immobilienertragssteuer ist eine Steuer auf Gewinne aus privaten Grundstücksveräußerungen (Regelsatz 30 %). Befreiungen bestehen u. a. für den Hauptwohnsitz.