HilfeImmissionRechtRechtRechtImmissionDie Immission ist eine Störung des Eigentums an einem Grundstück durch Einwirkungen vom Nachbargrundstück (Lärm, Geruch). Bei Überschreitung des ortsüblichen Maßes ist eine Unterlassungsklage ein möglicher Weg.Zum vorherigen BegriffVorherigerZum vorherigen BegriffZum nächsten BegriffNächsterZum nächsten Begriff