Recht
Fruchtgenussrecht
Ein Fruchtgenussrecht ist ein vertraglich eingeräumtes Recht, eine fremde Sache unter Schonung der Substanz ohne Einschränkungen zu gebrauchen (z.B. Fruchtgenußrecht an einem Miethaus).
Recht
Ein Fruchtgenussrecht ist ein vertraglich eingeräumtes Recht, eine fremde Sache unter Schonung der Substanz ohne Einschränkungen zu gebrauchen (z.B. Fruchtgenußrecht an einem Miethaus).