Fruchtgenussrecht
Ein Fruchtgenussrecht ist ein vertraglich eingeräumtes Recht, eine fremde Sache unter Schonung der Substanz ohne Einschränkungen zu gebrauchen (z.B. Fruchtgenußrecht an einem Miethaus).
Ein Fruchtgenussrecht ist ein vertraglich eingeräumtes Recht, eine fremde Sache unter Schonung der Substanz ohne Einschränkungen zu gebrauchen (z.B. Fruchtgenußrecht an einem Miethaus).