Frontrecht
Unter der Frontrecht versteht man das Recht des Bauplatzeigentümers, gegen die öffentliche Verkehrsfläche Ausgänge anzuordnen, Fenster einzurichten und Anschlüsse an Leitungen herzustellen.
Unter der Frontrecht versteht man das Recht des Bauplatzeigentümers, gegen die öffentliche Verkehrsfläche Ausgänge anzuordnen, Fenster einzurichten und Anschlüsse an Leitungen herzustellen.