Recht
Frontrecht
Unter der Frontrecht versteht man das Recht des Bauplatzeigentümers, gegen die öffentliche Verkehrsfläche Ausgänge anzuordnen, Fenster einzurichten und Anschlüsse an Leitungen herzustellen.
Verwandte Begriffe
Recht
Unter der Frontrecht versteht man das Recht des Bauplatzeigentümers, gegen die öffentliche Verkehrsfläche Ausgänge anzuordnen, Fenster einzurichten und Anschlüsse an Leitungen herzustellen.
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