Ersichtlichmachung
Die Ersichtlichmachung ist die grundbücherliche Anmerkung zur Sichtbarmachung von Tatsachen oder öffentlich-rechtlichen Beschränkungen (z. B. Wohnungseigentum, Grenzkataster), die aber keine Rechtsänderung bewirken.
Die Ersichtlichmachung ist die grundbücherliche Anmerkung zur Sichtbarmachung von Tatsachen oder öffentlich-rechtlichen Beschränkungen (z. B. Wohnungseigentum, Grenzkataster), die aber keine Rechtsänderung bewirken.