Erhaltungs- und Verbesserungsbeiträge (EVB)
Bei Erhaltungs- und Verbesserungsbeiträgen handelt es sich um Beiträge gemäß § 45 MRG zur Finanzierung von Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten, wenn der Hauptmietzins niedriger als zwei Drittel des Kategoriemietzinses ist.