Einverleibung
Unter der Einverleibung versteht man die unbedingte Rechtseintragung im Grundbuch. Sie ist für den Erwerb des Eigentums (Modus) an einer Immobilie zwingend erforderlich.
Unter der Einverleibung versteht man die unbedingte Rechtseintragung im Grundbuch. Sie ist für den Erwerb des Eigentums (Modus) an einer Immobilie zwingend erforderlich.