Eintragungsarten im Grundbuch
Das Grundbuchgesetz kennt drei Arten: Einverleibungen (unbedingter Erwerb), Vormerkungen (bedingte Erwerbe) und Anmerkungen (keine bücherlichen Rechte).
Das Grundbuchgesetz kennt drei Arten: Einverleibungen (unbedingter Erwerb), Vormerkungen (bedingte Erwerbe) und Anmerkungen (keine bücherlichen Rechte).