HilfeEigentumRechtRechtRechtEigentumEigentum ist das umfassendste Recht an einer Sache (dingliches Recht auf unbeschränkte Herrschaft). Eine Beschränkungen durch einen Vertrag oder bestimmte Gesetz sind möglich.Zum vorherigen BegriffVorherigerZum vorherigen BegriffZum nächsten BegriffNächsterZum nächsten Begriff