Recht
Eigentümerpartnerschaft
Die Eigentümerpartnerschaft beschreibt Eigentum zweier natürlicher Personen an einem Wohnungseigentumsobjekt gemäß § 13 WEG. Die Partner haften solidarisch für alle wohnrechtlichen Verpflichtungen.
Recht
Die Eigentümerpartnerschaft beschreibt Eigentum zweier natürlicher Personen an einem Wohnungseigentumsobjekt gemäß § 13 WEG. Die Partner haften solidarisch für alle wohnrechtlichen Verpflichtungen.