Eigentümerpartnerschaft
Die Eigentümerpartnerschaft beschreibt Eigentum zweier natürlicher Personen an einem Wohnungseigentumsobjekt gemäß § 13 WEG. Die Partner haften solidarisch für alle wohnrechtlichen Verpflichtungen.
Die Eigentümerpartnerschaft beschreibt Eigentum zweier natürlicher Personen an einem Wohnungseigentumsobjekt gemäß § 13 WEG. Die Partner haften solidarisch für alle wohnrechtlichen Verpflichtungen.