Belastungsverbot
Das Belastungsverbot beschreibt eine vertragliche oder gesetzliche Regelung, die untersagt, eine Immobilie mit Belastungen wie Hypotheken, Pfandrechten oder Dienstbarkeiten zu versehen.
Das Belastungsverbot beschreibt eine vertragliche oder gesetzliche Regelung, die untersagt, eine Immobilie mit Belastungen wie Hypotheken, Pfandrechten oder Dienstbarkeiten zu versehen.