Beglaubigung
Amtliche Bestätigung der Echtheit einer Unterschrift durch einen Notar oder ein Gericht. Sie ist zwingende Voraussetzung für die Verbücherung von Urkunden im Grundbuch.
Amtliche Bestätigung der Echtheit einer Unterschrift durch einen Notar oder ein Gericht. Sie ist zwingende Voraussetzung für die Verbücherung von Urkunden im Grundbuch.