Recht
Beglaubigung
Amtliche Bestätigung der Echtheit einer Unterschrift durch einen Notar oder ein Gericht. Sie ist zwingende Voraussetzung für die Verbücherung von Urkunden im Grundbuch.
Recht
Amtliche Bestätigung der Echtheit einer Unterschrift durch einen Notar oder ein Gericht. Sie ist zwingende Voraussetzung für die Verbücherung von Urkunden im Grundbuch.