Recht

Recht

Recht

Baurecht (privatrechtlich)

Das privatrechtliche Baurecht gemäß dem Baurechtsgesetz (BauRG) bezeichnet das dingliche, veräußerliche und vererbliche Recht, auf oder unter der Bodenfläche eines fremden Grundstücks ein Bauwerk zu haben. Es wird durch einen schriftlichen Baurechtsvertrag begründet, muss im Grundbuch als Belastung der Liegenschaft sowie auf einem eigenen Baurechtskörper (B-Blatt) eingetragen werden und ist zwingend auf eine befristete Dauer von 10 bis 99 Jahren angelegt.

Bau

Vermietung

Vermarktung

Recht

Finanzen

Steuern

Einführung

Gebäude & Einheiten

Mieter

Dokumente

Adressbuch

Finanzen

Berichte

Fristen

Content

Content

Funktionen

Ressourcen