Baurecht (öffentlich-rechtlich)
Das öffentlich-rechtliche Baurecht umfasst die Gesamtheit jener normativen Vorschriften, welche die Zulässigkeit, die Gestaltung sowie die technische Ausführung von Bauvorhaben im öffentlichen Interesse regeln.
Das öffentlich-rechtliche Baurecht umfasst die Gesamtheit jener normativen Vorschriften, welche die Zulässigkeit, die Gestaltung sowie die technische Ausführung von Bauvorhaben im öffentlichen Interesse regeln.