Recht
WGG
Das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) regelt die Rechtsstellung und die spezifischen Pflichten von gemeinnützigen Bauvereinigungen. Es normiert im Bereich der Mietzinsbildung das Kostendeckungsprinzip, wonach der Hauptmietzins auf Basis der tatsächlichen Errichtungs- und Finanzierungskosten unter Einhaltung strenger wohnrechtlicher Zweckbindungsvorschriften zu kalkulieren ist.