WGG
Das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) regelt die Rechtsstellung und die spezifischen Pflichten von gemeinnützigen Bauvereinigungen. Es normiert im Bereich der Mietzinsbildung das Kostendeckungsprinzip, wonach der Hauptmietzins auf Basis der tatsächlichen Errichtungs- und Finanzierungskosten unter Einhaltung strenger wohnrechtlicher Zweckbindungsvorschriften zu kalkulieren ist.