Recht

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WGG

Das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) regelt die Rechtsstellung und die spezifischen Pflichten von gemeinnützigen Bauvereinigungen. Es normiert im Bereich der Mietzinsbildung das Kostendeckungsprinzip, wonach der Hauptmietzins auf Basis der tatsächlichen Errichtungs- und Finanzierungskosten unter Einhaltung strenger wohnrechtlicher Zweckbindungsvorschriften zu kalkulieren ist.

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