Wertsicherungsklausel
Die Wertsicherungsklausel oder Indexierung ist eine vertragliche Vereinbarung zur Anpassung von Geldleistungen (insb. des Hauptmietzinses) an die Inflation, meist basierend auf dem Verbraucherpreisindex (VPI). Sie dient der Erhaltung der Kaufkraft über die Vertragslaufzeit. Rechtlich ist die Wirksamkeit von der Einhaltung strenger Kriterien abhängig: Neben der Wahl eines zulässigen Index müssen Schwellenwerte (z. B. 5 %-Sprung), Anpassungszeiträume und im Anwendungsbereich des MRG (Mietrechtsgesetz) gesetzliche Valorisierungstermine und Formvorschriften zwingend beachtet werden. Besonders auf die Neuerungen durch das MieWeG seit 01.01.2026 muss geachtet werden.