Verzugspfandrecht §27 WEG
Das gesetzliche Verzugspfandrecht gemäß § 27 WEG sichert die Ansprüche der Eigentümergemeinschaft gegen einen säumigen Wohnungseigentümer hinsichtlich ausständiger Beiträge für Aufwendungen der Bewirtschaftung und Erhaltung der Liegenschaft.