HilfeVergleichRechtRechtRechtVergleichUnter dem Vergleich versteht man einen außergerichtlicher Vertrag zur Streitbeilegung ohne Gericht, der rechtlich bindend ist. Dieser kann als Gerichtsurteil vollstreckt werden, wenn er vor Gericht abgeschlossen wurde.Zum vorherigen BegriffVorherigerZum vorherigen BegriffZum nächsten BegriffNächsterZum nächsten Begriff