Veräußerungsverbot
Das Veräußerungsverbot ist ein Verbot des Verkaufs oder der Übertragung während einer bestimmten Zeit oder unter bestimmten Bedingungen.Ein regelmäßiger Bestandteil von in Erb-, Gesellschafts- oder Darlehensverträgen.
Das Veräußerungsverbot ist ein Verbot des Verkaufs oder der Übertragung während einer bestimmten Zeit oder unter bestimmten Bedingungen.Ein regelmäßiger Bestandteil von in Erb-, Gesellschafts- oder Darlehensverträgen.