Recht
Sprungeintragung
Die Sprungeintragung ist eine direkte Eintragung des Letzterwerbers im Grundbuch unter Überspringen von Zwischenerwerbern bei lückenlosem Nachweis der Titelkette.
Recht
Die Sprungeintragung ist eine direkte Eintragung des Letzterwerbers im Grundbuch unter Überspringen von Zwischenerwerbern bei lückenlosem Nachweis der Titelkette.