Recht

Reallast

Eine Reallast ist ein dingliches Recht, durch das der jeweilige Eigentümer einer Liegenschaft zu wiederkehrenden Leistungen (insbesondere Geld- oder Naturalabgaben) an den Berechtigten verpflichtet ist. Sie begründet keine Nutzungsbefugnis, sondern eine dauerhafte Leistungspflicht und wird im Grundbuch ins Lastenblatt (C-Blatt) eingetragen

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