Recht
Rangprinzip
Das Rangprinzip ist ein Rechtsgrundsatz, wonach sich die Priorität von Eintragungen nach dem Zeitpunkt ihres Einlangens richtet.
Recht
Das Rangprinzip ist ein Rechtsgrundsatz, wonach sich die Priorität von Eintragungen nach dem Zeitpunkt ihres Einlangens richtet.