Pfand (Pfandrecht)
Das Pfandrecht stellt ein dingliches Sicherungsrecht an einer fremden Sache dar, welches dem Gläubiger die Befugnis verleiht, sich bei Nichterfüllung einer besicherten Verbindlichkeit aus dem Pfandobjekt vorzugsweise zu befriedigen. Im Bereich der Immobilien (Hypothek) entsteht dieses Recht erst durch die Einverleibung im Lastenblatt (C-Blatt) des Grundbuchs auf Basis einer Pfandbestellungsurkunde. Der Bestand des Pfandrechtes ist unmittelbar an die Existenz der zugrunde liegenden Forderung (z. B. ein Darlehen) gebunden.