Recht
Option
Unter der Option versteht man ein einseitig ausübbares Recht, einen Vertrag zu bereits feststehenden Bedingungen in Kraft zu setzen.
Verwandte Begriffe
Recht
Unter der Option versteht man ein einseitig ausübbares Recht, einen Vertrag zu bereits feststehenden Bedingungen in Kraft zu setzen.
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