Nutzfläche (gem. § 17 Abs. 2 MRG)
Die Nutzfläche ist die gesamte Bodenfläche abzüglich Wandstärken und Durchbrechungen. Flächen wie Keller, Dachböden, Treppen, offene Balkone und Terrassen werden nicht berücksichtigt, soweit sie nicht zur Benützung als Wohn- oder Geschäftsraum geeignet sind.