Vermietung

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Meldezettel

Der Meldezettel stellt das Antragsformular dar, auf dessen Grundlage die melderechtliche Erfassung (Anmeldung, Abmeldung oder Ummeldung) im Zentralen Melderegister (ZMR) vollzogen wird. Nach erfolgter Durchführung des Meldevorgangs ist der meldepflichtigen Person die „Bestätigung der Meldung“ als amtlicher Auszug aus dem Zentralen Melderegister ausgestellt.

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