Löschung/Löschungsquittung
Dies beschreibt die Entfernung eines Grundbuchseintrags (Hypotheken, Pfandrechte, Dienstbarkeiten) nach Tilgung. Die Löschungsquittung vom Gläubiger gilt als Nachweis.
Dies beschreibt die Entfernung eines Grundbuchseintrags (Hypotheken, Pfandrechte, Dienstbarkeiten) nach Tilgung. Die Löschungsquittung vom Gläubiger gilt als Nachweis.