Liebhaberei
Die Liebhaberei im steuerrechtlichen Sinne beschreibt eine Tätigkeit oder eine Form der Immobilienbewirtschaftung, bei der trotz Einnahmenerzielung objektiv kein Totalüberschuss innerhalb eines absehbaren Zeitraums zu erwarten ist.
Die Liebhaberei im steuerrechtlichen Sinne beschreibt eine Tätigkeit oder eine Form der Immobilienbewirtschaftung, bei der trotz Einnahmenerzielung objektiv kein Totalüberschuss innerhalb eines absehbaren Zeitraums zu erwarten ist.