HilfeLeibrenteRechtRechtRechtLeibrenteBeim Leibrentenvertrag (ABGB) ist für eine einmalige Leistung eine Dauerleistung (Rente) auf Lebenszeit zu erbringen. Die Laubrente kann als Reallast verbüchert werden.Zum vorherigen BegriffVorherigerZum vorherigen BegriffZum nächsten BegriffNächsterZum nächsten Begriff