Kategoriemietzins gem. § 16 MRG
Unter der Kategoriemietzins gem. § 16 MRG versteht man eine mit dem MRG 1982 eingeführte Mietzinsobergrenzen nach Ausstattungskategorien.
Unter der Kategoriemietzins gem. § 16 MRG versteht man eine mit dem MRG 1982 eingeführte Mietzinsobergrenzen nach Ausstattungskategorien.