Recht
Kategoriemietzins gem. § 16 MRG
Unter der Kategoriemietzins gem. § 16 MRG versteht man eine mit dem MRG 1982 eingeführte Mietzinsobergrenzen nach Ausstattungskategorien.
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Unter der Kategoriemietzins gem. § 16 MRG versteht man eine mit dem MRG 1982 eingeführte Mietzinsobergrenzen nach Ausstattungskategorien.