Hausbesorger
Arbeitsrechtliches Dienstverhältnis zur Betreuung einer Liegenschaft. Für neue Verträge gilt das allgemeine Arbeitsrecht, historische Verträge unterliegen dem Hausbesorgergesetz.
Arbeitsrechtliches Dienstverhältnis zur Betreuung einer Liegenschaft. Für neue Verträge gilt das allgemeine Arbeitsrecht, historische Verträge unterliegen dem Hausbesorgergesetz.