Hauptmietzins (HMZ)
Der Hauptmietzins stellt das laufende Entgelt für die Überlassung des Mietgegenstandes (Sache) zum bestimmungsgemäßen Gebrauch dar, welcher exklusive der Betriebskosten, allfälliger Entgelte für Nebenleistungen sowie der gesetzlichen Umsatzsteuer eingehoben wird. Die rechtliche Ausgestaltung folgt den Bestimmungen des Mietrechtsgesetzes (MRG) oder des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB). Die Bemessung der zulässigen Miethöhe erfolgt dabei, je nach Anwendungsbereich und Objekttyp, nach dem Richtwert-, Kategoriemietzins- oder dem Angemessenheitssystem, wobei im Teil- und Ausnahmanwendungsbereich vorrangig die freie Mietzinsvereinbarung zulässig ist.