Grundsteuer A und B
Bei der Grundsteuer A und B handelt es sich im eine Kommunalabgabe. Die Grundsteuer A ist bei land- und forstwirtschaftliche Betrieben fällig, die Grundsteuer B hingegen bei bebauten und unbebauten Grundstücke. Als Bemessungsgrundlage dient der vom Finanzamt festgestellte Einheitswert, auf den die Gemeinde einen spezifischen Hebesatz anwendet.