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Grundsteuer A und B

Bei der Grundsteuer A und B handelt es sich im eine Kommunalabgabe. Die Grundsteuer A ist bei land- und forstwirtschaftliche Betrieben fällig, die Grundsteuer B hingegen bei bebauten und unbebauten Grundstücke. Als Bemessungsgrundlage dient der vom Finanzamt festgestellte Einheitswert, auf den die Gemeinde einen spezifischen Hebesatz anwendet.

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