Recht
Gebrauchsrecht
Das Gebrauchsrecht ist ein beschränktes dingliches Recht zur Nutzung einer Immobilie ohne Eigentum. Anders als bei Fruchtgenussrecht ist nur die persönliche Nutzung zulässig, aber keine Gewinnziehung.
Verwandte Begriffe
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Das Gebrauchsrecht ist ein beschränktes dingliches Recht zur Nutzung einer Immobilie ohne Eigentum. Anders als bei Fruchtgenussrecht ist nur die persönliche Nutzung zulässig, aber keine Gewinnziehung.
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