Gebrauchsrecht
Das Gebrauchsrecht ist ein beschränktes dingliches Recht zur Nutzung einer Immobilie ohne Eigentum. Anders als bei Fruchtgenussrecht ist nur die persönliche Nutzung zulässig, aber keine Gewinnziehung.
Das Gebrauchsrecht ist ein beschränktes dingliches Recht zur Nutzung einer Immobilie ohne Eigentum. Anders als bei Fruchtgenussrecht ist nur die persönliche Nutzung zulässig, aber keine Gewinnziehung.