Recht

Erben/Vererben

Das Erben bezeichnet den Übergang des gesamten Vermögens (Aktiva und Passiva) eines Verstorbenen auf eine oder mehrere Personen. Rechtliche Grundlage ist entweder die gesetzliche Erbfolge, eine letztwillige Verfügung (Testament, Vermächtnis) oder ein Erbvertrag. Im Immobilienwesen ist der Erwerb von Todes wegen durch die Einantwortung (gerichtlicher Übergabebeschluss) im Verlassenschaftsverfahren vollzogen.

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