Einheitswert
Der Einheitswert ist der nach dem Bewertungsgesetz ermittelte Wert für wirtschaftliche Einheiten des Grundbesitzes und dient als steuerliche Bemessungsgrundlage für Abgaben wie die Grundsteuer oder Bodenwertabgabe. Er wird vom Finanzamt per Feststellungsbescheid ausgewiesen und liegt aufgrund veralteter Hauptfeststellungszeitpunkte meist deutlich unter dem realen Verkehrswert. Dennoch bildet er die maßgebliche Basis für die Berechnung zahlreicher grundstücksbezogener Steuern und Gebühren.